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   BGH, 24.10.2013 - 5 StR 492/13   

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BGH, 24.10.2013 - 5 StR 492/13 (https://dejure.org/2013,31903)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2013 - 5 StR 492/13 (https://dejure.org/2013,31903)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 5 StR 492/13 (https://dejure.org/2013,31903)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 55 StGB; § 64 StGB
    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (fehlende Einzelstrafenfestsetzung; Gesamtstrafenbildung); hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg als Voraussetzung der Unterbringungsanordnung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesamtstrafenbildung bei Festsetzung einer Einzelstrafe (hier: gefährliche Körperverletzung) und Entscheidung über eine Maßregel nach § 64 StGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Gesamtstrafenbildung bei Festsetzung einer Einzelstrafe (hier: gefährliche Körperverletzung) und Entscheidung über eine Maßregel nach § 64 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ohne konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 5 StR 492/13
    Das Landgericht hat den Erfolg der Entziehungskur jedoch lediglich als "nicht von vornherein aussichtslos" bezeichnet und damit einen Maßstab angelegt, der durch das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1994 (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.) für verfassungswidrig erklärt worden ist (vgl. hierzu auch BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10; vom 10. Oktober 2007 - 2 StR 420/07; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 64 Rdnr. 18 m. w. N.).
  • BGH, 22.07.2010 - 3 StR 169/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 5 StR 492/13
    Das Landgericht hat den Erfolg der Entziehungskur jedoch lediglich als "nicht von vornherein aussichtslos" bezeichnet und damit einen Maßstab angelegt, der durch das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1994 (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.) für verfassungswidrig erklärt worden ist (vgl. hierzu auch BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10; vom 10. Oktober 2007 - 2 StR 420/07; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 64 Rdnr. 18 m. w. N.).
  • BGH, 03.07.2012 - 5 StR 313/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt trotz

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 5 StR 492/13
    Gründe und Wurzeln dieses Motivationsmangels sind nicht festgestellt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307 f.).
  • BGH, 10.10.2007 - 2 StR 420/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 5 StR 492/13
    Das Landgericht hat den Erfolg der Entziehungskur jedoch lediglich als "nicht von vornherein aussichtslos" bezeichnet und damit einen Maßstab angelegt, der durch das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1994 (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.) für verfassungswidrig erklärt worden ist (vgl. hierzu auch BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10; vom 10. Oktober 2007 - 2 StR 420/07; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 64 Rdnr. 18 m. w. N.).
  • BGH, 29.08.1986 - 3 StR 279/86

    Neu ergangene Gesamtfreiheitsstrafe unter Berücksichtigung des Verbots der

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 5 StR 492/13
    Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 1 Einzelstrafe, fehlende 1 m. w. N.).
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